FAQ Probleme mit Ihrem Abonnement

Ihre Fragen zum BildungsTicket/Abo

Was muss ich tun, wenn sich meine persönlichen Daten ändern?

  • Bitte teilen Sie uns dies umgehend schriftlich oder über Ihr Kundenkonto im Online-Portal mit.

Muss das ermäßigte Abo/ BildungsTicket/ AzubiTicket jährlich neu beantragt werden?

  • Schulanfänger bzw. Schüler, die das BildungsTicket ab dem Schuljahr 23/24 nutzen, bitten wir frühzeitig, möglichst bis zum 30.06.2023, um Beantragung der Fahrkarte. Das Bildungsticket kann immer zu jeden 1. eines Monats ausgestellt werden. Dadurch ist ein Abo-Eintrittsdatum zu Schuljahresbeginn zum 01.08. oder 01.09. möglich. Sollten Sie sich für einen Bezug des Bildungsticket ab 01.09.2023 entscheiden, müssen diese für den Zeitraum vom 21.08.2023 bis 31.08.2023 eine Fahrkarte aus dem Busverkauf erwerben.

Den Antrag stellen Sie bitte über unser Online-Portal: www.regionalbus-oberlausitz.de/abo

Für alle anderen gilt:
- Das BildungsTicket muss nicht, wie durch die Schülerbeförderung bislang gewöhnt, jährlich neu beantragt werden.

  • Bei Schülern unter 15 Jahren verlängert sich das BildungsTicket automatisch. Sie erhalten automatisch aller 12 Monate eine neue Kundenkarte zugeschickt. Die Chipkarte behält ihre Gültigkeit.

  • Schüler über 15 Jahre erhalten 3 Monate vor Ablauf der Ermäßigungsbescheinigung ein(e) Erinnerungsschreiben/ -E-Mail, uns eine neue Schulbescheinigung zur Verlängerung des BildungsTickets zu zuschicken. Für die Bescheinigung können Sie das unten aufgeführte Dokument nutzen. Bitte wählen Sie das Formular entsprechend in welchem Verbundraum sich die Schule befindet. Als Hilfestellung, welchen Verbundraum Sie nutzen, gehen Sie in die „FAQ-Frage“ - Woher weiß ich für welchen Verbundraum ich den Abo-Antrag stellen muss?

  • Sie erhalten durch die Verlängerung des Abonnements eine neue Kundenkarte durch uns zugeschickt, die Chipkarte behält in der Regel ihre Gültigkeit.
  • Erhalten wir keine Schulbescheinigung von Ihnen zurück, müssen wir das Abonnement zum Ende der Gültigkeit (ersichtlich auf der Rückseite der Kundenkarte) kündigen und die Chipkarte entsprechend sperren.

Woher weiß ich für welchen Verbundraum ich den Abo-Antrag stellen muss?

  • Da wir als RBO, sowohl im ZVON-Verbundraum als auch im VVO-Verbundraum, Abo-Fahrkarten anbieten, stellen wir für beide Verbünde die Anträge zur Verfügung und müssen vor Beantragung entsprechend ausgewählt werden.

  • Den Antrag wählen Sie nach Standort der Schule aus. Mit Klick auf die Landkarte können Sie das Bild vergrößern. Befindet sich die Schule links von der blau-grün markierten Linie, wählen Sie das Formular des VVO. Befindet sich die Schule rechts von der blau-grün markierten Linie, wählen Sie das Formular des ZVON.

Haben Sie den Antrag gestellt, aber noch kein Ticket erhalten?

  • Haben Sie den Link in der Bestätigungsmail bestätigt?
  • Wenn nicht bitten wir Sie, den Antrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt erneut zu stellen
    (siehe Anleitung).
    Haben Sie Fragen zur Registrierung im Online-Portal?
  • Ist Ihr Link zur Registrierung bereits abgelaufen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an
    abo@regiobus-bautzen.net mit folgenden Angaben:
    Vor- und Nachname des Kunden, Geburtsdatum, Anschrift
  • Oder Sie nutzen die auf der Kundenkarte angegebene Kundennummer und Ihre E-Mail-Adresse und vergeben ein neues Passwort (siehe Anleitung)

Haben Sie keine Kundenkarte erhalten?

  • Senden Sie eine E-Mail an abo@regiobus-bautzen.net mit folgenden Angaben: Vor- und Nachname des Kunden, Geburtsdatum, Anschrift

Stellen Sie fest, dass der Lastschrifteinzug vom Konto nicht möglich war, überweisen Sie bitte umgehend den monatliche Abo-Betrag Ihres Tarifproduktes zuzüglich einer Gebühr von: 5,00 € Bearbeitungsgebühr sowie 3,57 € Bankgebühr auf unser Geschäftskonto: DE94 8555 0000 1000 0170 24, BIC: SOLADES1BAT unter Angabe Ihrer Kundennummer und dem Vor- und Nachnamen Ihres Kindes/des Karteninhabers.

Bitte beachten Sie, dass für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr und eine Bankgebühr anfällt, welche wir an den Kunden weiterberechnen müssen!