Ihre Fragen zum BildungsTicket/Abo
Was muss ich tun, wenn sich meine persönlichen Daten ändern?
Muss das ermäßigte Abo oder BildungsTicket jährlich neu beantragt werden?
Den Antrag stellen Sie bitte über unser Online-Portal: www.regionalbus-oberlausitz.de/abo
Bei Schülern unter 15 Jahren verlängert sich das BildungsTicket automatisch. Die Chipkarte behält ihre Gültigkeit.
Schüler über 15 Jahre erhalten 3 Monate vor Ablauf der Kundenkarte ein(e) Erinnerungsschreiben/ -E-Mail, uns eine neue Schulbescheinigung zur Verlängerung des BildungsTickets zu zuschicken. Für die Bescheinigung können Sie das unten aufgeführte Dokument nutzen. Bitte wählen Sie das Formular entsprechend in welchem Verbundraum sich die Schule befindet. Als Hilfestellung, welchen Verbundraum Sie nutzen, gehen Sie in die „FAQ-Frage“ - Woher weiß ich für welchen Verbundraum ich den Abo-Antrag stellen muss?
Woher weiß ich für welchen Verbundraum ich den Abo-Antrag stellen muss?
Da wir als RBO, sowohl im ZVON-Verbundraum als auch im VVO-Verbundraum, Abo-Fahrkarten anbieten, stellen wir für beide Verbünde die Anträge zur Verfügung und müssen vor Beantragung entsprechend ausgewählt werden.
Den Antrag wählen Sie nach Standort der Schule aus. Mit Klick auf die Landkarte können Sie das Bild vergrößern. Befindet sich die Schule links von der blau-grün markierten Linie, wählen Sie das Formular des VVO. Befindet sich die Schule rechts von der blau-grün markierten Linie, wählen Sie das Formular des ZVON.
Haben Sie den Antrag gestellt, aber noch kein Ticket erhalten?
Haben Sie keine Kundenkarte erhalten?
Stellen Sie fest, dass der Lastschrifteinzug vom Konto nicht möglich war, überweisen Sie bitte umgehend den monatliche Abo-Betrag Ihres Tarifproduktes zuzüglich einer Gebühr von: 5,00 € Bearbeitungsgebühr sowie 3,57 € Bankgebühr auf unser Geschäftskonto: DE94 8555 0000 1000 0170 24, BIC: SOLADES1BAT unter Angabe Ihrer Kundennummer und dem Vor- und Nachnamen Ihres Kindes/des Karteninhabers.
Bitte beachten Sie, dass für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr und eine Bankgebühr anfällt, welche wir an den Kunden weiterberechnen müssen!